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Bisher konnten Sie als Arbeitnehmer oder Beihilfeberechtigter Ihre Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung nur bis zu 1500 Euro pro Jahr steuerlich absetzen, als Selbstständiger bis zu 2400. Das Bürgerentlastungsgesetz sorgt nun in Zeiten der Finanzkrise für mehr Netto vom Bruttoeinkommen: |
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Ab 2010 können Sie alle Aufwendungen für die gesetzliche und private Krankenversicherung sowie die gesetzliche und private Pflegepflichtversicherung steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass Sie damit Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegeversicherung absichern.
Schon mit der Steuererklärung 2009 können Sie außerdem vom Konjunkturpaket II profitieren. Es beinhaltet unter anderem die Senkung des Eingangssteuersatzes von 15 auf 14 Prozent. Zusätzlich hat der Gesetzgeber den steuerlichen Grundfreibetrag zum Jahr 2009 auf 7.834 angehoben. Zum Steuerjahr 2010 steigt er noch weiter, auf dann 8.004 Euro.