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Das Geschenk vom Staat nützt Ihnen besonders, wenn Sie...
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- unterhaltspflichtig sind und Ihre Unterhaltsleistungen die bisherigen Höchstbeträge von 13.805 Euro beim sog. begrenzten Realsplitting (7.680 Euro beim Abzug außergewöhnlicher Belastungen in besonderen Fällen) übersteigen
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- als Arbeitnehmer ein relativ hohes Arbeitseinkommen beziehen und somit mehr Steuern zahlen
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