Wann profitieren Sie davon?



Das Geschenk vom Staat nützt Ihnen besonders, wenn Sie...



  • als Steuerpflichtiger hohe Beiträge für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung zahlen müssen


  • als Steuerpflichtiger Ihre Kinder, Ihren Ehepartner oder Ihren eingetragenen Lebenspartner gesondert versichern müssen


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  • unterhaltspflichtig sind und Ihre Unterhaltsleistungen die bisherigen Höchstbeträge von 13.805 Euro beim sog. begrenzten Realsplitting (7.680 Euro beim Abzug außergewöhnlicher Belastungen in besonderen Fällen) übersteigen


  • als Arbeitnehmer ein relativ hohes Arbeitseinkommen beziehen und somit mehr Steuern zahlen

 

Noch Fragen?

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