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Berufsunfähig und abgesichert

 

Berufsunfähig und abgesichert


Die gesetzliche Krankenversicherung bietet nur eine Grundversorgung. Abhilfe schaffen unsere Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte.

 

 

Bin ich als Berufsstarter gegen Berufsunfähigkeit abgesichert?


Die gesetzliche Rentenversicherung hat eine Wartezeit von 5 Jahren. Während dieser Zeit ist bei Berufsunfähigkeit grundsätzlich keine Leistung vorgesehen. Und jedesmal, wenn Sie die Ausübung Ihres Berufes länger als ein Jahr unterbrechen, beginnt diese Fünf-Jahres-Frist wieder von vorne. Sprechen Sie mit uns, besonders wenn Sie am Anfang Ihrer beruflichen Karriere stehen!

 

Wann ist man berufsunfähig?


Berufsunfähig ist derjenige, der aus gesundheitlichen Gründen künftig nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben.

 

Wann ist man erwerbsunfähig?


Erwerbsunfähig ist, wer aufgrund von Krankheit oder Behinderung auf unabsehbare Zeit nicht mehr in der Lage ist, seinen alten Beruf noch irgendeine andere berufliche Tätigkeit auszuüben.

 

Was mache ich, wenn ich meine Versicherungen nicht mehr bezahlen kann?


In solchen Fällen gibt es verschiedene Möglichkeiten. Welche im Einzelfall passt, hängt von der konkreten Situation ab. Eine Alternative wäre die Reduzierung des Versicherungsschutzes. Im Extremfall können die Beitragszahlungen vorübergehend ausgesetzt werden, wobei für diesen Zeitraum allerdings kein Versicherungsschutz besteht. Wichtig ist in jedem Fall ein persönliches Gespräch, in dem eine gemeinsame Lösung gefunden werden kann.

 

Was zahlt die gesetzliche Versicherung bei Berufsunfähigkeit?


Im Falle einer Berufsunfähigkeit leistet die gesetzliche Rentenversicherung nach der aktuellen Rentenreform für Versicherte, die nach 1960 geboren wurden, keine Berufsunfähigkeitsrente mehr. Lediglich Erwerbsunfähigkeitsrente wird noch für alle Jahrgänge gezahlt

 

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