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Pflegebedürftig und abgesichert

 

Pflegebedürftig und abgesichert

 

Die Entscheidung, ob tatsächlich ein Pflegefall vorliegt, erfolgt in Abstimmung mit dem Arzt. Dieser beauftragt entweder den medizinischen Dienst der Krankenkassen bei einer gesetzlich versicherten Person oder die Firma Medicproof bei Privatversicherten. Von deren Urteil hängt ab, welcher Pflegestufe die betreffende Person gegebenenfalls zugeordnet wird.  

 

 

Was ist der Unterschied zwischen der gesetzlichen und einer privaten Pflegeversicherung?   

 

Das Pflege-Versicherungsgesetz (Pflege VG) verpflichtet alle Personen, die gesetzlich oder privat krankenversichert sind, eine Pflegepflichtversicherung mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Leistungsumfang abzuschließen, ferner alle Personen, die nach beamtenrechtliche Vorschriften oder Grundsätzen bei Pflegebedürftigkeit Anspruch auf Beihilfe haben und Heilfürsorgeberechtigte, die nicht in der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig sind.

Für die Pflegeversicherung gilt der Grundsatz „Pflege folgt Kranken“. GKV-Mitglieder sind Pflichtmitglieder in der ihrer Krankenkasse angegliederten Pflegekasse. PKV-Versicherte sind bei ihrem PKV-Unternehmen privat pflegepflichtversichert.

Beide stellen jedoch nur eine Grundversorgung dar, die die tatsächlichen Kosten nicht deckt. Damit Ihr lang erspartes Privatvermögen nicht im Fall der Fälle komplett aufgezehrt wird, sollten Sie unbedingt eine ergänzende private Pflegetagegeldversicherung abschließen! 

 

Was leistet die gesetzliche Pflegeversicherung?   

 

Die Leistung der gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherung ist abhängig vom Schweregrad der Behinderung, ob zu Hause oder stationär gepflegt wird, und ob die Pflege von Angehörigen oder von Fachkräften erbracht wird. Es gibt drei Pflegestufen. Sie erhalten je nach Einstufung einen bestimmten Betrag (Tabelle unten).      

 

Wer entscheidet, wann ein Pflegefall vorliegt?  

 

Die Entscheidung erfolgt in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt. Dieser beauftragt entweder den medizinischen Dienst der Krankenkassen bei einer gesetzlich versicherten Person oder die Firma Medicproof bei Privatversicherten. Von deren Urteil hängt ab, welcher Pflegestufe die betreffende Person gegebenenfalls zugeordnet wird.     

 

Werde ich finanziell unterstützt, wenn ich einen Angehörigen selbst pflege? 

 

 Ja. Sehen Sie bitte auf der Tabelle unten nach.

Pflegesätze nach Leistungsarten

 

Grad der Pflegebedürtigkeit

Leistungen je  Monat für 
 

 ambulante Pflege durch Angehörige (Geldleistungen)*

ambulante Pflege
durch Fremdpfleger
(Kostenerstattung)
stationäre Pflege, wenn ambulante Pflege
möglich wäre
vollstationäre Pflege (Kostenerstattung)
Pflegestufe I (erheblich) 235 EUR 450 EUR 450 EUR 1.023 EUR
Pflegestufe II (schwer) 440 EUR 1.100 EUR 1.110 EUR 1.279 EUR
Pflegestufe III (schwerst) 700 EUR 1.550 EUR 1.550 EUR 1.550 EUR
Pflegestufe III Härtefälle       1.918 EUR

*außerdem Leistungen für die pflegenden Angehörigen, z. B. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, gesetzlicher Unfallversicherungsschutz während der Pflege.

 

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