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Reisen und Kuren

 

Reisen und Kuren

 

Sie haben eine gemütliche Wohnung, fahren ein bequemes Auto und machen ein- bis zweimal im Jahr einen schönen Urlaub. Warum sollten Sie also dann auf Komfort verzichten, wenn Sie ihn am dringendsten brauchen - im Krankheitsfall?

 

 

Bin ich versichert, wenn ich im Urlaub krank werde?

 

Das hängt davon ab, ob man privat oder gesetzlich versichert ist. Private Krankenversicherungen gelten weltweit. Die gesetzlichen Krankenversicherungen leisten nicht in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen (z.B. USA). Aber auch in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen kommt es häufig vor, dass die Ärzte nur privat abrechnen. Es bleiben Kosten. Besser geht es demjenigen, der mit einer Auslandsreisekrankenversicherung vorgesorgt hat.

 

Brauche ich auf Reisen eine zusätzliche Unfallversicherung?

 

Ja, außer Sie besitzen eine private Unfallversicherung, dann sind Sie überall auf der Welt im Falle eines Unfalls finanziell abgesichert.

 

Brauche ich eine Extra-Reisegepäckversicherung?

 

Ja und nein.

  • Dafür zwei Beispiele: Angenommen, man ist unterwegs zum Urlaubsort. Auf dem Weg dorthin wird das Gepäck gestohlen oder geht verloren. In diesem Fall hilft eine Reisegepäckversicherung. Der Schaden wird erstattet.
  • Beispiel zwei: Nach der Ankunft nimmt man im Hotel einen Begrüßungscocktail zu sich. Das Gepäck befindet sich bereits im Hotelzimmer. Bei der Rückkehr in das Zimmer ist dieses aufgebrochen und das Gepäck verschwunden. Dieser Schaden wird ebenfalls durch eine Reisegepäckversicherung erstattet, wäre aber auch durch Ihre Hausratversicherung abgedeckt. Entscheiden Sie selbst.
 

Gilt meine private Krankenversicherung auch im Ausland?

 

Ja. Wo auch immer Sie sich gerade befinden: Auf Ihre private Krankenversicherung können Sie sich verlassen. Planen Sie einmal längere Auslandsaufenthalte, teilen Sie dies bitte Ihrer Krankenversicherung mit.

 

Was zahlt meine gesetzliche Krankenversicherung bei einer Kur?

 

Die gesetzlichen Kassen beteiligen sich im Rahmen einer Kann-Regelung nur noch alle vier Jahre bis zu maximal drei Wochen an den Kosten einer „Ambulanten Vorsorge“ oder aber einer „Kompaktkur“ (früher Ambulante Badekur, bzw. Stationäre Kur). Innerhalb dieses Zeitraums werden für die Ambulante Vorsorge die Anwendungen übernommen, für Unterkunft und Verpflegung gibt es einen Zuschuss.

Bei stationären Kompaktkuren oder Mutter-Kind-Kuren werden sämtliche Kosten getragen, allerdings abzüglich eines gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteils. Auf diese Leistungen besteht jedoch kein verbriefter Rechtsanspruch.

Die überwiegende Mehrzahl aller Anträge auf Kurleistungen wird von der GKV abgelehnt. Landläufig als "Kuren" bezeichnete Rehamaßnahmen, die der Wiederherstellung der Arbeitskraft dienen, oder Anschlussheilbehandlung nach vollstationärem Krankenhausaufenthalt übernimmt in der Regel nicht die GKV, sondern die gesetzliche Rentenversicherung BfA oder LVA.

Hinweis: Bei privatversicherten Peronen ist es genau dasselbse, sofern sie in der LVA oder BfA versichert sind.

 

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