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Auslandspflege

 

Auslandspflege

 

 

Erfolgt die Pflege im Ausland, so sind Leistungen aus der sozialen und der privaten Pflegeversicherung möglich.

 

auslandspflege


Grundsätzlich ist bei Pflege im Ausland die Zahlung von Pflegegeld für einen Zeitraum von sechs Wochen vorgesehen. Im Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz wird das Pflegegeld über die sechs Wochen hinaus, also auf Dauer, gezahlt.

 

Bitte beachten Sie:

Da in der Regel nur die Leistungen in Höhe des Pflegegeldes ins Ausland gezahlt werden können, müssen meist viele Kosten vom Versicherten selbst getragen werden. 

 

Tipp

Durch eine private Pflegetagegeldversicherung der UKV können Sie diese Leistungslücke der Pflegeversicherung im EWR schließen.

 

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