Beiträge zur privaten Pflegeversicherung |
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Beiträge zur privaten Pflegeversicherung
Berechnungsgrundlage für die Höhe der Beiträge ist allein das Eintrittsalter. Gesundheitszustand und Geschlecht dürfen nicht zur Kalkulation des Beitrages herangezogen werden.
Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bzw. Kinder in der Ausbildung bis zum vollendeten 25. Lebensjahr sind beitragsfrei mitversichert. Ehepaare, bei denen einer der Partner gar kein oder nur ein geringes Einkommen hat - bis monatlich 360,- EUR bzw. bei Ausübung eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses bis monatlich 400,- EUR - zahlen zusammen maximal 150 % des Höchstbeitrages der sozialen Pflegeversicherung.
Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für die beitragsfreie Kindermitversicherung.
Der Monatsbeitrag zur privaten Pflegetagegeldversicherung darf nicht höher liegen als der Höchstbeitrag der sozialen Pflegeversicherung.
