Kombinationsleistungen |
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Kombinationsleistung
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Pflegebedürftige können selbst entscheiden, in welchem Umfang sie professionelle Pflegehilfe sowie Hilfe aus der Familie, von Freunden oder Nachbarn in Anspruch nehmen. Sozial und privat Pflegeversicherte können Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren. In diesem Fall vermindert sich das Pflegegeld anteilig um den Wert der in Anspruch genommenen Sachleistungen. Wer zum Beispiel seinen Anspruch auf Sachleistungen nur zu 60 % nutzt, bekommt zusätzlich noch 40 % des ihm zustehenden Pflegegeldes ausgezahlt ( Leistungsarten ). |
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Beispiel für Pflegestufe II ( Leistungshöhe ) |
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Sachleistungen/Kostenerstattung Pflegegeld |
2012: 60 % (von 1.100 EUR)
2012: 40 % (von 440 EUR)
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660,00 EUR
176,00 EUR
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