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Kombinationsleistungen

 

Kombinationsleistung

 

 

Pflegebedürftige können selbst entscheiden, in welchem Umfang sie professionelle Pflegehilfe sowie Hilfe aus der Familie, von Freunden oder Nachbarn in Anspruch nehmen. Sozial und privat Pflegeversicherte können Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren. In diesem Fall vermindert sich das Pflegegeld anteilig um den Wert der in Anspruch genommenen Sachleistungen. Wer zum Beispiel seinen Anspruch auf Sachleistungen nur zu 60 % nutzt, bekommt zusätzlich noch 40 % des ihm zustehenden Pflegegeldes ausgezahlt ( Leistungsarten ).

kombinationsleistung

 

Beispiel für Pflegestufe II ( Leistungshöhe )

Sachleistungen/Kostenerstattung
(Hilfe durch Pflegedienste)
 

Pflegegeld
(privat organisierte Pflege)

2012: 60 % (von 1.100 EUR)

 


2012: 40 % (von 440 EUR)

 

660,00 EUR

 


176,00 EUR

 

 

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