Kurzzeitpflege |
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Kurzzeitpflege
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Kurzzeitpflege ist eine "Rund-um-die-Uhr"-Versorgung, z.B. in einem Pflegeheim oder Kurzzeitpflegeheim. Sie kann z.B. in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege zu Hause für einen begrenzten Zeitraum nicht möglich ist. |
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Gründe für Kurzzeitpflege können sein:
- Urlaub der pflegenden Angehörigen,
- die Übergangszeit nach einem Krankenhausaufenthalt oder
- sonstige Krisensituationen, die eine häusliche Pflege unmöglich machen.
Kurzzeitpflege wird pro Jahr für längstens 28 Tage und ab 2012 bis zu einer maximalen Höhe von 1.550 EUR gewährt. Pflegegeldzahlungen werden, während die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wird, automatisch ausgesetzt.
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Bitte beachten Sie: |
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Kosten, beispielsweise für die Verpflegung oder Unterbringung, müssen im Regelfall vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Diese Kosten werden (teilweise) durch "zusätzliche Betreuungsleistungen " übernommen, wenn Demenz festgestellt wurde. |
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Tipp |
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Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung der UKV können Sie diese finanzielle Belastung abfedern. |

