Pflegebedürftigkeit |
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Pflegebedürftigkeit
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Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind Personen, die Hilfebedarf haben:
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Als Krankheiten oder Behinderungen, die einen solchen regelmäßigen Hilfebedarf verursachen können, gelten:
- Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat,
- Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane,
- Störungen des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen.
Das Risiko, pflegebedürftig zu werden, nimmt mit dem Alter zu. Nach Schätzungen steigt die Zahl der über 60-Jährigen in den nächsten 10 Jahren um rund 1,8 Millionen Menschen. Der Anteil Pflegebedürftiger an der Gesamtbevölkerung in den einzelnen Altersgruppen beträgt derzeit:
- vor dem 60. Lebensjahr ca. 0,6 %,
- 60. bis 80. Lebensjahr ca. 3,9 %,
- nach dem 80. Lebensjahr ca. 31,8 %.
(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)
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