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Pflegebedürftigkeit

 

Pflegebedürftigkeit

 

 

Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind Personen, die Hilfebedarf haben:

  • wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung,
  • für die gewöhnlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens,
  • auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate,
  • in erheblichem oder höherem Maße.

pflegebeduerftigkeit

 

Als Krankheiten oder Behinderungen, die einen solchen regelmäßigen Hilfebedarf verursachen können, gelten:

  • Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat,
  • Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane,
  • Störungen des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen.

 

Das Risiko, pflegebedürftig zu werden, nimmt mit dem Alter zu. Nach Schätzungen steigt die Zahl der über 60-Jährigen in den nächsten 10 Jahren um rund 1,8 Millionen Menschen. Der Anteil Pflegebedürftiger an der Gesamtbevölkerung in den einzelnen Altersgruppen beträgt derzeit:

  • vor dem 60. Lebensjahr ca. 0,6 %,
  • 60. bis 80. Lebensjahr ca. 3,9 %,
  • nach dem 80. Lebensjahr ca. 31,8 %.

(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)

 

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