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Pflegegeld und Pflegesachleistung

 

Pflegegeld und Pflegesachleistung

 

 

pflegegeld

Pflegebedürftige erhalten Pflegegeld, wenn selbst organisierte Pflegepersonen, z.B. Angehörige, sie pflegen können. Die Geldleistung beträgt monatlich:
 

 

Pflegestufe I

Pflegestufe II

Pflegestufe III

 

 235 EUR

 440 EUR

 700 EUR

 

Wer das Pflegegeld in Anspruch nimmt, muss regelmäßig Beratungsbesuche durch einen zugelassenen Pflegedienst durchführen lassen. Diese halbjährlich (Pflegestufe III vierteljährlich) vorgesehenen Besuche sollen die Qualität der Pflege sicherstellen. Die Kosten dieser Einsätze trägt die Pflegeversicherung. Der Beratungseinsatz kann von zugelassenen Pflegeeinrichtungen, anerkannten Beratungsstellen und Pflegefachkräften durchgeführt werden.
 

Als Pflegesachleistung gilt die Unterstützung der Pflegeperson durch professionelle Pflegekräfte. Dies macht es vielen Pflegebedürftigen erst möglich, trotz ständigem Hilfebedarf selbstständiger in ihrer Wohnung zu leben. Diese Leistungen erbringen zugelassene Dienste, mit denen die Pflegeversicherungen oder für sie tätige Verbände Verträge abgeschlossen haben  Leistungsarten .

 

Die Leistungshöhe der Sachleistung ist abhängig von der Pflegestufe.

 

Für privat Pflegeversicherte tritt an die Stelle der Sachleistung ein Anspruch auf gleichwertige Kostenerstattung zur Sicherstellung ihrer Pflege.

 

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© Union Krankenversicherung - UKV - Pflegegeld und Pflegesachleistung
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