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Pflegestufen

 

Pflegestufen

 

 

In welche Stufe eine pflegebedürftige Person eingestuft wird, hängt von Art, Häufigkeit und Dauer der täglich benötigten Hilfe ab. Relevant ist dabei:

 

Pflegestufe

Täglicher Mindestzeitaufwand

Zeitaufwand für Körperpflege, Ernährung, Mobilität

Täglicher Hilfebedarf

Stufe I
Erheblich Pflegebedürftige

90 Minuten

davon mindestens 46 Minuten

mind. 2 Verrichtungen bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität sowie zusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung

Stufe II
Schwer Pflegebedürftige
3 Stunden davon mindestens 2 Stunden mind. 3 x täglich zu verschiedenen Tageszeiten bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität sowie zusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
Stufe III
Schwerst Pflegebedürftige
5 Stunden davon mindestens 4 Stunden rund um die Uhr, auch nachts, bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität sowie zusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
Stufe III
+ Härtefall
6 Stunden davon mindestens 3 Stunden nachts zusätzlich wird mehrfach in der Woche hauswirtschaftliche Versorgung benötigt, die pauschal mit einer Stunde bewertet wird

 

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