Pflegestufen |
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Pflegestufen
In welche Stufe eine pflegebedürftige Person eingestuft wird, hängt von Art, Häufigkeit und Dauer der täglich benötigten Hilfe ab. Relevant ist dabei:
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Pflegestufe |
Täglicher Mindestzeitaufwand |
Zeitaufwand für Körperpflege, Ernährung, Mobilität |
Täglicher Hilfebedarf |
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Stufe I |
90 Minuten |
davon mindestens 46 Minuten |
mind. 2 Verrichtungen bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität sowie zusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung |
| Stufe II Schwer Pflegebedürftige |
3 Stunden | davon mindestens 2 Stunden | mind. 3 x täglich zu verschiedenen Tageszeiten bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität sowie zusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung |
| Stufe III Schwerst Pflegebedürftige |
5 Stunden | davon mindestens 4 Stunden | rund um die Uhr, auch nachts, bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität sowie zusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung |
| Stufe III + Härtefall |
6 Stunden | davon mindestens 3 Stunden nachts | zusätzlich wird mehrfach in der Woche hauswirtschaftliche Versorgung benötigt, die pauschal mit einer Stunde bewertet wird |
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