ukv_kopfbild_vam
ukv_logo_neu ukv_logo_neu
  • KONTAKT
  • Klammeraffe
  • Telefon
  • Email
  • Figur
Versicherungen Service Ratgeber Ihre UKV

  • Ratgeber
  • Aktuelles
  • Brustkrebs-Broschüren
  • Bürgerentlastungsgesetz
  • Fachberater
  • Fragen und Antworten
  • Gesundheit
  • Krankentagegeld
  • Organspendeausweis
  • Pflege
    • A-Z
    • Multimedia
    • Pflege-Checkliste
  • Privat oder gesetzlich
  • Privat- und Firmenkunden
  • Reise
  • UKV Tarife im Überblick
  • Videos
  • Wissenswertes

GKV-krankenversichert und PKV-pflegeversichert

 

GKV-krankenversichert und PKV-pflegeversichert

 

 

Grundsätzlich gilt: "Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung".

 

Ausnahme:

Beamte, Richter, Soldaten und Selbstständige sowie Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt und die freiwillig in der GKV versichert sind, haben das Recht, sich privat gegen das Pflegerisiko zu versichern. Voraussetzung: Sie müssen einen Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Pflegeversicherungspflicht stellen.

 

Bitte beachten

Der Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Pflegeversicherung muss innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Versicherungsfreiheit bei der zuständigen Pflegeversicherung gestellt werden.

Seit Februar 2007 muss das Jahresbruttoeinkommen eines Arbeitnehmers drei Jahre lang über der Versicherungspflichtgrenze liegen, bevor er versicherungsfrei wird.

 

Tipp

Kombinieren Sie Ihre private Pflegeversicherung mit einer privaten Pflegetagegeldversicherung aus unserem Haus und genießen Sie die volle Risikoabsicherung! 

 

zurück zur Übersicht

 

 

Weiterempfehlen

Drucken

Nach oben


  • Startseite
  • Kontakt
  • Sitemap
  • Datenschutz
  • Anbieterkennung
© Union Krankenversicherung - UKV - GKV-krankenversichert und PKV-pflegeversichert
Kontakt

Wir freuen uns über Ihre Nachricht.

mehr


Privat versichern

Privat oder gesetzlich? Sie haben die Wahl.

mehr