GKV-krankenversichert und PKV-pflegeversichert |
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GKV-krankenversichert und PKV-pflegeversichert
Grundsätzlich gilt: "Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung".
Ausnahme:
Beamte, Richter, Soldaten und Selbstständige sowie Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt und die freiwillig in der GKV versichert sind, haben das Recht, sich privat gegen das Pflegerisiko zu versichern. Voraussetzung: Sie müssen einen Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Pflegeversicherungspflicht stellen.
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Bitte beachten |
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Der Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Pflegeversicherung muss innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Versicherungsfreiheit bei der zuständigen Pflegeversicherung gestellt werden. Seit Februar 2007 muss das Jahresbruttoeinkommen eines Arbeitnehmers drei Jahre lang über der Versicherungspflichtgrenze liegen, bevor er versicherungsfrei wird. |
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Tipp |
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