Stationäre Pflege |
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Stationäre Pflege
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Kann die/der Pflegebedürftige weder durch die private Pflege durch Angehörige, einen ambulanten Pflegedienst noch durch teilstationäre Pflege erfolgen, muss die/der Pflegebedürftige ganztägig in einem Pflegeheim übernommen werden. Ob die Notwendigkeit für eine vollstationäre Pflege gegeben ist, wird durch den Medizinischen Dienst bzw. von einem Gutachter der Medicproof GmbH überprüft. |
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Für die Unterbringung zahlt die Pflegeversicherung 75 % des berechneten Heimentgeltes, maximal aber folgende monatliche Höchstsätze:
- in Pflegestufe I bis zu 1.023 EUR,
- in Pflegestufe II bis zu 1.279 EUR,
- in Pflegestufe III bis zu 1.550 EUR.
In Härtefällen erhöht sich der monatliche Betrag auf bis zu 1.918 EUR.
© Union Krankenversicherung - UKV - Stationäre Pflege

