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Teilstationäre Pflege

 

Teilstationäre Pflege

 

 

Einige Personen benötigen nicht rund um die Uhr die Pflege und Betreuung durch geschultes Pflegepersonal. So verbringen sie beispielsweise die Nacht zu Hause bei den Angehörigen und werden tagsüber zur sogenannten Tagespflege oder teilstationären Pflege gebracht. Die teilstationäre Tages- und Nachtpflege ist somit nicht nur eine Alternative, falls eine ganztägige Betreuung zu Hause nicht möglich ist, sondern auch als Ergänzung und Entlastung der häuslichen Pflege zu sehen.

teilstationaere_pflege

 

Die teilstationäre Pflege gilt als Pflegesachleistung . Maximal werden von der Pflegeversicherung folgende Sätze gezahlt:

  • in Pflegestufe I bis zu 450 EUR
  • in Pflegestufe II bis zu 1.100 EUR
  • in Pflegestufe III bis zu 1.550 EUR

 

Zur Stärkung der Angebote für Tages- und Nachtpflege können pflegebedürftige Personen maximal das 1,5-fache des Höchstsatzes der jeweiligen Pflegestufe in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass sie neben der Tages- und Nachtpflege noch zusätzlich häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst und/oder selbst organisierte Personen beanspruchen.

 

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© Union Krankenversicherung - UKV - Teilstationäre Pflege
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