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Verhinderungspflege

 

Verhinderungspflege

 

 

Die Pflege kann sehr belastend und anstrengend für pflegende Angehörige sein. Ein Urlaub von der Pflege wird daher zum Erholungsfaktor. Damit pflegende Angehörige sich diese verdiente Auszeit nehmen können, bietet die Pflegeversicherung die sogenannte Verhinderungspflege an. In der Regel übernimmt dann eine Ersatzpflegekraft die Pflege im häuslichen Bereich der pflegebedürftigen Person.

 

verhinderungspflege

Voraussetzung für die Übernahme der Kosten seitens der Pflegeversicherung ist, dass der Pflegende seit mindestens 6 Monaten pflegerisch tätig ist. Zusätzlich darf die Dauer der Verhinderungspflege einen Zeitraum von insgesamt vier Wochen pro Kalenderjahr nicht überschreiten. Die Pflegeversicherung übernimmt Kosten für die Verhinderungspflege nur bis zu einer Höhe von maximal 1.550 EUR jährlich.

 

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