Versorgungslücke |
||
Versorgungslücke
|
Die Leistungen der Pflegeversicherung decken in der Regel nicht alle Kosten der Pflegebedürftigkeit ab. Für einen Heimplatz kann heutzutage mit etwa 3.000 EUR pro Monat an Kosten gerechnet werden. Bei Pflegestufe II werden hier vom Gesetzgeber lediglich 1.279 EUR gezahlt, bei Pflegestufe III maximal 1.550 EUR. Das bedeutet eine monatliche Unterdeckung von mindestens 1.450 EUR, auf das Jahr hochgerechnet sind das bereits 17.400 EUR. Selbst ein größeres Vermögen kann bei dieser Zuzahlungshöhe schnell aufgebraucht sein. |
![]() |
|
Tipp |
|
Sichern Sie Ihr eigenes Vermögen unbedingt durch eine private Pflegezusatzversicherung der UKV vor den Folgen einer Pflegebedürftigkeit ab. |
© Union Krankenversicherung - UKV - Versorgungslücke

