Zusätzliche Betreuungsleistung |
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Zusätzliche Betreuungsleistung
Zusätzliche Betreuungsleistungen können neben Pflegebedürftigen auch für Personen erbracht werden, die einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung haben, der nicht das Ausmaß der Pflegestufe I erreicht. Hier müssen demenzbedingte Fähigkeitsstörungen, geistige Behinderungen oder psychische Erkrankungen vorliegen, die als Folge der Krankheit oder Behinderung Auswirkungen auf die Aktivitäten des täglichen Lebens haben und dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz führen.
Die Feststellung erfolgt auch hier durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung im Rahmen der Begutachtung.
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