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Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung

 

Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung

 

 

Als privat versicherter Arbeitnehmer erhalten Sie einen Beitragszuschuss für die private Pflegeversicherung in Höhe des Arbeitgeberanteils. Als Voraussetzung muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Pflegeversicherungsbescheinigung vorlegen - diese erhält er von seiner privaten Krankenversicherung.

 

Beamte oder andere beihilfeberechtigte Personen (dies betrifft auch die heilfürsorgeberechtigten Personen) haben keinen Anspruch auf einen Beitragszuschuss, sie erhalten im Leistungsfall eine Beihilfe.

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