Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung |
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Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung
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Als privat versicherter Arbeitnehmer erhalten Sie einen Beitragszuschuss für die private Pflegeversicherung in Höhe des Arbeitgeberanteils. Als Voraussetzung muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Pflegeversicherungsbescheinigung vorlegen - diese erhält er von seiner privaten Krankenversicherung.
Beamte oder andere beihilfeberechtigte Personen (dies betrifft auch die heilfürsorgeberechtigten Personen) haben keinen Anspruch auf einen Beitragszuschuss, sie erhalten im Leistungsfall eine Beihilfe. |
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© Union Krankenversicherung - UKV - Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung
