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Versorgungswerke

 

Versorgungswerke


Firmenversorgungswerke oder Versorgungswerke von Arbeitgebervereinigungen handeln auch als Vertragspartner zur Durchführung von Versorgungsmaßnahmen für ihre Mitglieder.

In dieser Funktion können sie Gruppenversicherungsverträge abschließen und ermöglichen damit ihren Mitgliedern einen umfassenden Versicherungsschutz zu besonders günstigen Konditionen. Die Familienangehörigen der Mitglieder können im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrages mitversichert werden.

Die sonst bei der privaten Krankenversicherung üblichen Wartezeiten gibt es bei uns nicht. Testen Sie, ob auch Sie die Vorteile einer Gruppenversicherung nutzen können. Fordern Sie weitere Unterlagen bei uns an: firmenservice@ukv.de. Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.

 

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