Arbeitnehmer |
||
Informationen für Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer sind Sie entweder in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert oder Sie können sich aufgrund Ihres Einkommens, das über der Versicherungspflichtgrenze liegen muss (die aktuellen Werte finden Sie unten), freiwillig in der GKV oder aber privat versichern.
Bitte wählen Sie aus:
Versicherungspflichtgrenze / Jahresarbeitsentgeltsgrenze
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAG) ist die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung. Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt im laufenden Kalenderjahr die jeweilige JAG überschritten hat, scheiden am 31.12. dieses Kalenderjahres aus der Krankenversicherungspflicht aus, wenn ihr Gehalt oder Lohn auch am 01. Januar des folgenden Jahres über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese Arbeitnehmer können zur Privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln.
Für die Beurteilung, ob die JAG überschritten wird, sind die Arbeitsentgelte aus allen vom Versicherten innerhalb eines Jahres ausgeübten krankenversicherungspflichtigen Beschäftigungen einzubeziehen. Auf das Jahresarbeitsentgelt wird nur regelmäßig zu zahlendes Arbeitsentgelt angerechnet; obwohl Arbeitsentgelt, werden Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, nicht auf das Jahresarbeitsentgelt angerechnet.
Das individuelle Jahresarbeitsentgelt umfasst die Bezüge, die Arbeitsentgelt i.S. der Sozialversicherung darstellen und mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich gezahlt werden (Einschlüsse und Ausschlüsse s. u.).
Versicherungspflichtgrenzen 2007 - 2012
|
Monatswert |
Jahreswert |
|
| 2012: für GKV-versicherte Arbeitnehmer | 4.237,50 EUR | 50.850 EUR |
| 2011: für GKV-versicherte Arbeitnehmer |
4.125,00 EUR |
49.500 EUR |
| 2010: für GKV-versicherte Arbeitnehmer |
4.162,50 EUR |
49.950 EUR |
| 2009: für GKV-versicherte Arbeitnehmer | 4.050,00 EUR | 48.600 EUR |
| 2008: für GKV-versicherte Arbeitnehmer |
4.012,15 EUR |
48.150 EUR |
| 2007: für GKV-versicherte Arbeitnehmer |
3.975,00 EUR |
47.700 EUR |
Beitragsbemessungsgrenze
Der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung wird vom Bruttogehalt, maximal bis zur Höhe der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr mit Wirkung vom 01. Januar neu festgelegt.
Beitragsbemessungsgrenze 2012
Die für 2012 gültige Beitragsbemessungsgrenze für GKV-Versicherte liegt bei:
|
Monatswert |
Jahreswert |
|
3.825 EUR |
45.900 EUR |
Ausführliche Informationen zu unseren Tarifen finden Sie in unserer Rubrik Versicherungen.