Beitragsbemessungsgrenze |
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Beitragsbemessungsgrenze
Durch die so genannte Beitragsbemessungsgrenze ist festgelegt, bis zu welchem Betrag der Einkünfte Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr mit Wirkung vom 01. Januar neu festgelegt.
Beitragsbemessungsgrenze 2012
Die für 2012 gültige Beitragsbemessungsgrenze für GKV-Versicherte liegt bei:
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Monatswert |
Jahreswert |
| 3.825,00 EUR | 45.900,00 EUR |
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