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GKV-PKV-Vergleich-Eine Historie

 

PKV / GKV-Vergleich - Eine Historie

 

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Im Jahre 1883 wurde durch das Reichsgesetz die GKV gegründet. Diese ging aus unzähligen Selbsthilfeorganisationen hervor, die bereits bestanden hatten. Ziel dieses Gesetzes war es, die einkommensschwächsten Gruppen der Arbeitnehmerschaft vor den wirtschaftlichen Folgen durch Krankheit mittels Versicherungszwang zu schützen. Damals umfasste die GKV etwa 10 % der Gesamtbevölkerung.

Heute sind in der Bundesrepublik Deutschland knapp 90% der Bevölkerung, das sind 72 Millionen Bürger, in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, die Krankenkassen, sind Selbstverwaltungskörperschaften des öffentlichen Rechts, die staatlicher Aufsicht unterstehen - entweder des Landes oder bei bundesweit tätigen Kassen des Bundesversicherungsamtes.

Bis Ende 1995 hatte nur ein Teil der Versicherten - vor allem Angestellte - Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Krankenkassen. Der größte Teil der Mitglieder wurde bestimmten Kassen gesetzlich zugewiesen. Seit 1. Januar 1996 kann grundsätzlich jedes Mitglied ohne Rücksicht auf Berufs- und Betriebszugehörigkeit zwischen einer Vielzahl von Krankenkassen wählen. Damit werden Arbeiter und Angestellte in der GKV rechtlich gleichgestellt. Damit hat auch der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen eingesetzt. Eine Folge sind die unterschiedlichen Beitragssätze der Krankenkassen.


Alle versicherungspflichtigen und versicherungsberechtigten Mitglieder können wählen:

  • die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) des Beschäftigungs- oder Wohnortes,
  • jede Ersatzkasse (z.B. DAK, BARMER, Techniker Krankenkasse, HaMü), deren Zuständigkeit sich nach der Satzung auf den Beschäftigungs- oder Wohnort erstreckt,
  • eine Innungskrankenkasse (IKK),
  • eine Betriebskrankenkasse (BKK), wenn sie in einem Betrieb beschäftigt sind oder vor dem Rentenbezug beschäftigt waren, für den eine BKK oder IKK besteht,
  • eine Betriebskrankenkasse (BKK) - ohne Rücksicht auf die Betriebszugehörigkeit, wenn diese sich durch eine Satzungsregelung "geöffnet" hat.
  • die Krankenkasse, bei der vor Beginn der Versicherungspflicht oder Versicherungsberechtigung zuletzt eine Mitgliedschaft oder Versicherung im Rahmen der Familienversicherung bestanden hat,
  • die Krankenkasse, bei der der Ehegatte versichert ist.

 
Ausnahmen: Für versicherungspflichtige Seeleute, Bergleute und Landwirte bleiben weiterhin die

  • See-Krankenkasse,
  • Bundesknappschaft,
  • landwirtschaftlichen Krankenkassen

gesetzlich zuständig.

Der Versicherungsschutz wird vom Gesetzgeber festgelegt und bietet kaum Möglichkeiten der individuellen Ausgestaltung. Dabei bietet die GKV nach dem Willen des Gesetzgebers eine Grundversorgung. Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Weitergehende Bedürfnisse der Versicherten können allerdings durch private Zusatzversicherungen abgedeckt werden.

 

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Private Krankenversicherung

Nach Gründung der GKV konnte die PKV zunächst nicht zum Durchbruch kommen, weil der Mittelstand seinerzeit über genügend finanzielle Mittel verfügte, um sich selbst zu schützen.

Dieser Zustand änderte sich jedoch schlagartig nach der Inflation im Jahre 1924. Der allgemeine Vermögensverlust führte dazu, dass die Kosten bei Krankheit nicht mehr aus Rücklagen bezahlt werden konnten.

Insbesondere die Verarmung des Mittelstandes und der gehobenen Bevölkerungsschicht ließen den Bedarf nach einer Krankenversicherung in diesen Kreisen existentiell werden.

Nachdem sich 1924 die Währung wieder erholt hatte, war nicht nur die Grundlage für den Neuaufbau der privaten Krankenversicherung gegeben, sondern auch die Erweiterungsmöglichkeit der Geschäftsbereiche bei bereits bestehenden Unternehmen.

Während die PKV bis 1924 nur Tagegeldversicherungen zur Sicherung des Einkommens anbot, entwickelte sie danach auch Krankheitskostentarife, die die Kosten der Krankheitsbehandlung abdeckten. Diese Tarife ähnelten aber noch dem Leistungsgefüge der GKV.

Erst in den 30er Jahren, als die Kalkulationsgrundlage zur Berechnung der Leistungen und Gegenleistungen für Krankheitskostentarife geschaffen wurde und dadurch die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge gesichert war, brachte die PKV Tarife auf den Markt, die den individuellen Bedürfnissen der Versicherten gerecht wurden.


Bis heute wurde die Krankheitskostenvollversicherung stetig weiterentwickelt. Durch ihre Leistungen ist die Krankheitskostenvollversicherung in der Lage, den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz zu ersetzen. Man spricht daher von substitutiver Krankenversicherung.

Die von den Versicherungsunternehmen angebotenen Krankheitskostenvollversicherungen bieten die Möglichkeit, den Versicherungsschutz individuell zu gestalten und an den Bedarf des Kunden anzupassen. Es gibt unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten, angefangen vom kompakten Grundschutz - teilweise mit Option auf Höherversicherung - über umfassenden Schutz nach dem Baukastenprinzip bis hin zu Beihilferestkostentarifen für Beamte und Beihilfeberechtigte.

Die private Krankheitskostenvollversicherung steht den Personengruppen offen, die nicht gesetzlich pflichtversichert sind. Zu den wichtigsten gehören neben Selbständigen und Freiberuflern die Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (die aktuellen Werte entnehmen Sie bitte der Tabelle unten) sowie Beihilfeberechtigte, die einen auf Ihre Beihilfe passenden Versicherungsschutz benötigen.

Darüber hinaus bieten die privaten Krankenversicherer Personen, die in der GKV pflichtversichert sind oder dort als freiwilliges Mitglied verbleiben möchten, Zusatz- und Ergänzungsleistungen zum gesetzlichen Krankenversicherungsschutz an.

 

Versicherungspflichtgrenze 2012

 

Monatswert

Jahreswert

2012: Für GKV-versicherte Arbeitnehmer 4.237,50 EUR 50.850,00 EUR
 

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