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Wie sollten Sie Ihre Kinder versichern

 

Wie können Sie Ihre Kinder versichern?

Wenn innerhalb einer Familie ein Elternteil privat, der andere gesetzlich krankenversichert ist, dann stellt sich die Frage, wo die Kinder zu versichern sind.

Unter Umständen besteht für die Kinder ein beitragsfreier gesetzlicher Krankenversicherungsschutz (Familienversicherung). (Für die private Krankenversicherung spricht der höhere Leistungsumfang zu relativ niedrigen Beiträgen für Kinder).


Wo sind Ihre Kinder versichert? - Unser "Drei-Fragen-Check"

cb_kinderversichern

 

Anspruchsvoraussetzungen zur Familienversicherung in der GKV

Anspruchsberechtigt sind:

  • Kinder bis zum 18. Lebensjahr (eheliche, nichteheliche, adoptierte)
  • Kinder bis zum 23. Lebensjahr - keine Berufsausbildung mangels Arbeitsplatz, keine Erwerbstätigkeit
  • Kinder bis zum 25. Lebensjahr - Schule oder Studium
  • Kinder bis zum 25. Lebensjahr – zuzüglich Verzögerung der Ausbildung durch Wehr- oder Zivildienst
  • Mit körperlicher- oder geistiger Behinderung ohne Altersbegrenzung.

Voraussetzung jeweils:

  •  Kein eigener gesetzlicher Anspruch auf Leistungen der GKV (Ausnahme: Familienversicherung geht der KV- und PV-Vers.-Pflicht als Student oder Praktikant vor)
  •  Kein eigenes Einkommen (auch nicht aus Vermietung, Verpachtung, Renten etc.)
  •  Maximale Gesamteinkünfte bis zur Familienversicherungsgrenze.

 

Familienversicherungsgrenze 2012

Gesamteinkommensgrenze für die beitragsfreie Familienversicherung (GKV/SPV/PPV)

 

Monatswert

Generell für eigene Einkünfte z. B. aus Vermögen oder Vermietung und Verpachtung 375,00 EUR
Speziell bei geringfügiger Beschäftigung 400,00 EUR

 

Versicherungspflichtgrenze 2012

Der Monats- bzw. Jahreswert beträgt:

 

Monatswert

Jahreswert

2012: für GKV-versicherte Arbeitnehmer 4.237,50 EUR 50.850,00 EUR
 

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