Wie sollten Sie Ihre Kinder versichern |
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Wie können Sie Ihre Kinder versichern?
Wenn innerhalb einer Familie ein Elternteil privat, der andere gesetzlich krankenversichert ist, dann stellt sich die Frage, wo die Kinder zu versichern sind.
Unter Umständen besteht für die Kinder ein beitragsfreier gesetzlicher Krankenversicherungsschutz (Familienversicherung). (Für die private Krankenversicherung spricht der höhere Leistungsumfang zu relativ niedrigen Beiträgen für Kinder).
Wo sind Ihre Kinder versichert? - Unser "Drei-Fragen-Check"

Anspruchsvoraussetzungen zur Familienversicherung in der GKV
Anspruchsberechtigt sind:
- Kinder bis zum 18. Lebensjahr (eheliche, nichteheliche, adoptierte)
- Kinder bis zum 23. Lebensjahr - keine Berufsausbildung mangels Arbeitsplatz, keine Erwerbstätigkeit
- Kinder bis zum 25. Lebensjahr - Schule oder Studium
- Kinder bis zum 25. Lebensjahr – zuzüglich Verzögerung der Ausbildung durch Wehr- oder Zivildienst
- Mit körperlicher- oder geistiger Behinderung ohne Altersbegrenzung.
Voraussetzung jeweils:
- Kein eigener gesetzlicher Anspruch auf Leistungen der GKV (Ausnahme: Familienversicherung geht der KV- und PV-Vers.-Pflicht als Student oder Praktikant vor)
- Kein eigenes Einkommen (auch nicht aus Vermietung, Verpachtung, Renten etc.)
- Maximale Gesamteinkünfte bis zur Familienversicherungsgrenze.
Familienversicherungsgrenze 2012
Gesamteinkommensgrenze für die beitragsfreie Familienversicherung (GKV/SPV/PPV)
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Monatswert |
| Generell für eigene Einkünfte z. B. aus Vermögen oder Vermietung und Verpachtung | 375,00 EUR |
| Speziell bei geringfügiger Beschäftigung | 400,00 EUR |
Versicherungspflichtgrenze 2012
Der Monats- bzw. Jahreswert beträgt:
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Monatswert |
Jahreswert |
| 2012: für GKV-versicherte Arbeitnehmer | 4.237,50 EUR | 50.850,00 EUR |
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