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Systemvergleich

 

Systemvergleich


Sie stehen vor der Entscheidung - "gesetzlich oder privat versichern"? Dann nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich über die generellen Systemunterschiede!

Noch nie lebten die Menschen in Deutschland länger, war die Gesundheitsversorgung der Bürger besser und wurde mehr für die Gesundheit ausgegeben als heute. Dies bedeutet jedoch eine große Herausforderung für das deutsche Gesundheitswesen. Aufgrund ihrer unterschiedlichen Finanzierungsarten sowie gesetzlicher Rahmenbedingungen sind GKV und PKV unterschiedlich darauf vorbereitet.

Bei einer Entscheidung für das eine oder andere System ist es wichtig, sich zunächst über die Unterschiede beider Systeme zu informieren.

Merkmale der gesetzlichen Krankenkasse - GKV

Merkmale der privaten Krankenversicherung - PKV

GKV - Finanzierung - Umlageverfahren PKV - Finanzierung - Kapitaldeckungsverfahren
Laufende Ausgaben werden aus laufenden Einnahmen gedeckt. Damit kann für den Einzelnen keine Vorsorge für die steigenden Kosten im Alter getätigt werden. Aufgrund der demographischen Entwicklung müssen so immer weniger Beitragszahler für immer mehr ältere Versicherte aufkommen (Solidarprinzip). Die Beiträge werden so kalkuliert, dass die Versichertengemeinschaft eines jeden Jahrgangs (geschlechtsabhängig) ihren Leistungsbedarf für die gesamte Versicherungsdauer selbst finanziert. Dabei ist auch berücksichtigt, dass die Ausgaben für Gesundheit mit zunehmendem Alter ansteigen.
GKV - Sicherheit im Alter PKV - Sicherheit im Alter
Das System der Umlagefinanzierung sieht keine Vorsorge für das Alter vor, da jeweils die Einnahmen für die laufenden Ausgaben verwandt werden. Damit sorgt die jeweils junge beitragszahlende Generation für die nicht mehr erwerbstätige ältere Generation. Aufgrund der demographischen Entwicklung ("Überalterung" der Bevölkerung), verbunden mit der zurückgehenden Anzahl an Erwerbstätigen durch eine hohe Arbeitslosenquote und eine sinkende Geburtenquote, kommt es zu einem immer größer werdenden Ungleichgewicht. Dies führt zu einer Finanzierungsproblematik der GKV. Durch das System des Kapitaldeckungsverfahrens sorgt jeder für sich persönlich für das Alter vor, denn die Beiträge enthalten zu Beginn der Versicherung einen Sparanteil. Dieser wird in der sog. Alterungsrückstellung verzinslich angesammelt und zur Mitfinanzierung der im Alter höheren Krankheitskosten verwandt.
Darüber hinaus gibt es weitere Maßnahmen für weitgehend stabile Beiträge im Alter. Dazu gehören der 10%ige Zuschlag auf den Beitrag in der Vollversicherung, der ausschließlich zur Bildung einer zusätzlichen Rückstellung zur Beitragsentlastung im Alter dient.
GKV - Beiträge PKV - Beiträge
Der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung ist abhängig vom Bruttoeinkommen. (maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze) und dem jeweiligen Beitragssatz der gewählten gesetzlichen Krankenkasse. Die Höhe des Beitrags errechnet sich aus dem Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand der versicherten Person bei Vertragsabschluss sowie dem gewählten Tarif.
GKV - Beitragsänderungen PKV - Beitragsänderungen
Aufgrund der steigenden Ausgaben durch den medizinischen Fortschritt sowie der demographischen Entwicklung steht die gesetzliche Krankenversicherung vor einer zunehmenden Finanzierungsproblematik. Die Folge sind Beitragssatzerhöhungen. Experten gehen davon aus, dass der Beitragssatz in 2040 auf bis zu 31 % steigen könnte. Es werden risikogerechte Beiträge erhoben. Die altersbedingte höhere Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen wird durch die Alterungsrückstellung berücksichtigt. Die langjährige Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass die Kosten im Gesundheitswesen steigen, weil z. B. der medizinische Fortschritt und die damit einhergehenden neuen Therapie- und Behandlungsverfahren sich fortlaufend weiterentwickeln. Hinzu kommt, dass wir alle älter werden. Damit das Gleichgewicht zwischen Leistungsausgaben und Beitragseinnahmen wieder hergestellt wird, müssen die Beiträge nachkalkuliert werden.
GKV - Versicherungsleistungen PKV - Versicherungsleistungen
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen werden vom Gesetzgeber festgelegt. Der Gesetzgeber hat jederzeit die Möglichkeit, auf Leistungen Einfluss zu nehmen. Eine Leistungsminderung stellt indirekt auch eine Beitragserhöhung dar. Die Leistungen werden beim Abschluss durch die Wahl der Tarife vereinbart. Sie können weder vom Gesetzgeber noch vom privaten Krankenversicherer geändert werden. Der Versicherungsnehmer hat somit über die gesamte Vertragslaufzeit Anspruch auf den vereinbarten Leistungsumfang.
Merkmale der gesetzlichen Krankenkasse - GKV 
Merkmale der privaten Krankenversicherung - PKV
  Beachte: Leistungen tarifabhängig unterschiedlich
Arztwahl Arztwahl
  • Behandlung nur bei „Vertragsärzten“
  • Freie Arztwahl
Heilpraktiker Heilpraktiker
  • Keine Leistungen für Heilpraktiker
  • sämtliche anerkannte Naturheilverfahren
  • Behandlung durch Ärzte
  • Behandlung durch Heilpraktiker je nach vereinbartem Tarif
Zahnmedizinische Versorgung
Zahnmedizinische Versorgung
  • Befundorientierter Festzuschuss für Zahnersatz
  • Nur preisgünstigste plastische Zahnfüllung
  • Zahnersatz – bis zu 80%
Sehhilfen  Sehhilfen 
  • Grundsätzlich keine Kostenübernahme für Brillengläser, Brillenfassungen und Kontaktlinsen
  • Leistungen für Brillengläser, Brillenfassung und Kontaktlinsen
Krankengeld Krankengeld
  • Maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für ein und dieselbe Krankheit (Aussteuerung)
  • Krankentagegeld ohne zeitliche Begrenzung (keine Aussteuerung)
Stationäre Krankenhausbehandlung Stationäre Krankenhausbehandlung
  • Behandlung nur in einem der beiden nächstgelegenen, geeigneten Krankenhäuser
  • Behandlung durch diensthabenden Arzt
  • Unterbringung im Mehrbettzimmer
  • Zuzahlung 10 EUR pro Tag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr (max. 280 EUR)
  • Freie Wahl des Krankenhauses
  • Privatärztliche Behandlung
  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Keine Zuzahlungen
Auslandsreisen 
Auslandsreisen 
  • Leistungen nur in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen für die Krankenversicherung
  • Leistungen nur im Rahmen der medizinischen Versorgung des Gast- oder Urlaubslandes im Rahmen der sogenannten "Leistungsaushilfe"
  • Keine Leistung für einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport
  • weltweiter Versicherungsschutz
  • Behandlung als "Privatpatient"
  • Krankenrücktransport
 

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