| Versicherungspflichtgrenze | ||
Die Versicherungspflichtgrenze
oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAG) genannt, ist der Grenzbetrag des
Jahresarbeitsentgelts, bis zu dem für Arbeitnehmer, Versicherungspflicht in der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) besteht.
Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt in drei aufeinander folgenden Jahren
die jeweilige JAG überschritten hat, scheiden am 31.12. des dritten Kalenderjahres aus der
Krankenversicherungspflicht aus, wenn ihr Gehalt oder Lohn auch am 01. Januar des folgenden Jahres
über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese Arbeitnehmer können zur Privaten
Krankenversicherung (PKV) wechseln.
Die Mitgliedschaft in der GKV endet zu diesem 31.12. nur, wenn das Mitglied innerhalb von
zwei Wochen nach Hinweis über die Austrittsmöglichkeit durch die Krankenkasse seinen Austritt
erklärt.
Versicherungspflichtgrenzen/Jahresarbeitsentgeltgrenzen
|
|
Monatswert |
Jahreswert |
| 2010: Für GKV-versicherte Arbeitnehmer | 4.162,50 EUR | 49.950 EUR |
| 2009: Für GKV-versicherte Arbeitnehmer | 4.050,00 EUR | 48.600 EUR |
| 2008: Für GKV-versicherte Arbeitnehmer | 4.012,50 EUR | 48.150 EUR |
| 2007: Für GKV-versicherte Arbeitnehmer | 3.975,00 EUR | 47.700 EUR |
