Versicherungspflichtgrenze |
||
Die Versicherungspflichtgrenze
oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAG) genannt, ist der Grenzbetrag des Jahresarbeitsentgelts, bis zu dem für Arbeitnehmer, Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht.
Arbeitnehmer können damit ab sofort in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt
- im aktuellen Kalenderjahr die jeweilige Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltsgrenze überschritten hat
und
- wenn das Gehalt oder der Lohn auch am 01. Januar des folgenden Jahres über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Die Mitgliedschaft in der GKV endet zu diesem 31.12. nur, wenn Sie innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis über die Austrittsmöglichkeit durch die Krankenkasse Ihren Austritt erklären. Wichtig: Bitte kümmern Sie sich unbedingt vor der Kündigung um die künftige Absicherung Ihrer Gesundheit.
Versicherungspflichtgrenze/Jahresarbeitsentgeltgrenze
|
Monatswert |
Jahreswert |
|
| 2012: Für GKV-versicherte Arbeitnehmer | 4.237,50 EUR | 50.850,00 EUR |
| 2011: Für GKV-versicherte Arbeitnehmer | 4.125,00 EUR | 49.500,00 EUR |
© Union Krankenversicherung - UKV - Versicherungspflichtgrenze