ukv_kopfbild_vam
ukv_logo_neu ukv_logo_neu
  • KONTAKT
  • Klammeraffe
  • Telefon
  • Email
  • Figur
Versicherungen Service Ratgeber Über uns

  • Ratgeber
  • Pflegereform
  • Gesundheit
  • Privat oder gesetzlich
    • Versicherungspflichtgrenze
    • Beitragsbemessungsgrenze
    • Systemvergleich
    • GKV-PKV-Vergleich-Eine Historie
    • Vorurteile private Krankenversicherung
    • Gute Gründe, Privatpatient zu werden
    • Wann können Sie sich privat versichern?
    • Wie sollten Sie Ihre Kinder versichern
    • 10%-Zuschlag
  • Wissenswertes
  • Reise
  • Fragen und Antworten
  • Aktuelles
  • Bürgerentlastungsgesetz

Versicherungspflichtgrenze 

Die Versicherungspflichtgrenze


oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAG) genannt, ist der Grenzbetrag des Jahresarbeitsentgelts, bis zu dem für Arbeitnehmer, Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht.

Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt in drei aufeinander folgenden Jahren die jeweilige JAG überschritten hat, scheiden am 31.12. des dritten Kalenderjahres aus der Krankenversicherungspflicht aus, wenn ihr Gehalt oder Lohn auch am 01. Januar des folgenden Jahres über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese Arbeitnehmer können zur Privaten Krankenversicherung (PKV) wechseln.

Die Mitgliedschaft in der GKV endet zu diesem 31.12. nur, wenn das Mitglied innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis über die Austrittsmöglichkeit durch die Krankenkasse seinen Austritt erklärt.


Versicherungspflichtgrenzen/Jahresarbeitsentgeltgrenzen


Monatswert

Jahreswert

2010: Für GKV-versicherte Arbeitnehmer 4.162,50 EUR 49.950 EUR
2009: Für GKV-versicherte Arbeitnehmer   4.050,00 EUR 48.600 EUR
2008: Für GKV-versicherte Arbeitnehmer   4.012,50 EUR 48.150 EUR
2007: Für GKV-versicherte Arbeitnehmer 3.975,00 EUR 47.700 EUR
 

Weiterempfehlen

Drucken

Nach oben


  • Startseite
  • Kontakt
  • Sitemap
  • Datenschutz
  • Anbieterkennung

Kontakt

Wir freuen uns über Ihre Nachricht.

mehr


Betreuersuche