Wann können Sie sich privat versichern? |
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Wann können Sie sich privat versichern?
Sie können sich privat krankenversichern, wenn Sie
- nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen
- nicht durch einen GKV-Wahltarif gebunden sind (Bindefrist drei Jahre)
Welche erwerbstätigen Personen unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der GKV?
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Selbständige, sofern sie nicht als Landwirte oder - mit Einschränkungen - als Künstler oder Publizisten tätig sind.
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Personen mit Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen – unabhängig von der Höhe ihrer Besoldung.
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Geringfügig Beschäftigte mit einem Einkommen bis 400,- €.
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Arbeitnehmer, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt im aktuellen Kalenderjahr die jeweilige Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltsgrenze überschritten hat und wenn das Gehalt oder der Lohn auch am 01. Januar des folgenden Jahres über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
| Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (nach § 6 (6) Sozialgesetzbuch V) |
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Jahr |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
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| Jahreswert |
48.600,00 EUR |
49.950,00 EUR |
49.500,00 EUR |
50.850,00 EUR |
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| Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für Personen, die am 31.12.2002 als Arbeitnehmer krankenversicherungsfrei und privat krankenvollversichert waren (Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 (7) Sozialgesetzbuch V) |
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Jahr |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
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| Jahreswert |
44.100,00 EUR |
45.000,00 EUR |
44.550,00 EUR |
45.900,00 EUR |
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