ukv_kopfbild_vam
ukv_logo_neu ukv_logo_neu
  • KONTAKT
  • Klammeraffe
  • Telefon
  • Email
  • Figur
Versicherungen Service Ratgeber Ihre UKV

  • Ratgeber
  • Aktuelles
  • Brustkrebs-Broschüren
  • Bürgerentlastungsgesetz
  • Fachberater
  • Fragen und Antworten
  • Gesundheit
  • Krankentagegeld
  • Organspendeausweis
  • Pflege
  • Privat oder gesetzlich
    • Wegfall 3-Jahres-Frist
    • Versicherungspflichtgrenze
    • Beitragsbemessungsgrenze
    • Systemvergleich
    • GKV-PKV-Vergleich-Eine Historie
    • Vorurteile private Krankenversicherung
    • Gute Gründe, Privatpatient zu werden
    • Wann können Sie sich privat versichern?
    • Wie sollten Sie Ihre Kinder versichern
    • 10%-Zuschlag
  • Privat- und Firmenkunden
  • Reise
  • UKV Tarife im Überblick
  • Videos
  • Wissenswertes

Wann können Sie sich privat versichern?

 

Wann können Sie sich privat versichern?

 

Sie können sich privat krankenversichern, wenn Sie

  • nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen
  • nicht durch einen GKV-Wahltarif gebunden sind (Bindefrist drei Jahre)

 

Welche erwerbstätigen Personen unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der GKV?

 

  • Selbständige, sofern sie nicht als Landwirte oder - mit Einschränkungen - als Künstler oder Publizisten tätig sind.

  • Personen mit Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen – unabhängig von der Höhe ihrer Besoldung.

  • Geringfügig Beschäftigte mit einem Einkommen bis 400,- €.

  • Arbeitnehmer, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt im aktuellen Kalenderjahr die jeweilige Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltsgrenze überschritten hat und wenn das Gehalt oder der Lohn auch am 01. Januar des folgenden Jahres über der Versicherungspflichtgrenze liegt.

 

Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze
(nach § 6 (6) Sozialgesetzbuch V)

Jahr

2009

2010

2011

2012

Jahreswert

48.600,00 EUR

49.950,00 EUR

49.500,00 EUR

50.850,00 EUR

 

Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze für Personen, die am 31.12.2002 als Arbeitnehmer krankenversicherungsfrei und privat krankenvollversichert waren
(Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 (7) Sozialgesetzbuch V)

Jahr

2009

2010

2011

2012

Jahreswert

44.100,00 EUR

45.000,00 EUR

44.550,00 EUR

45.900,00 EUR

 

 

Weiterempfehlen

Drucken

Nach oben


  • Startseite
  • Kontakt
  • Sitemap
  • Datenschutz
  • Anbieterkennung
© Union Krankenversicherung - UKV - Wann können Sie sich privat versichern?
Kontakt

Wir freuen uns über Ihre Nachricht.

mehr


Betreuersuche

Aktuelle Suchbegriffe