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Änderungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum 01.01.2011

  

Allgemeiner Beitragssatz

Der Beitragssatz in der GKV liegt bei 15,5% zuzüglich 1,95% (Kinderlose ab 23 Jahre: 2,2%) für die Pflege-Pflichtversicherung. Insgesamt also 17,45% bzw. 17,7% für Kinderlose ab 23 Jahren.

 

Künftige Kostensteigerungen

Der Anteil des Arbeitgebers an der Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung wird bei 7,3 Prozent eingefroren.
Künftige Kostensteigerungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung werden von den Versicherten alleine durch Zusatzbeiträge finanziert.
Die Zusatzbeiträge sind unabhängig vom Einkommen und in der Höhe nicht beschränkt.

 

Steigende Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt am 01.01.2012 stark von 44.550 Euro (2011) auf 45.900 Euro.

 

Fazit

Die Änderungen haben 2012 folgende Auswirkungen auf die Beiträge:

  • Arbeitnehmer mit Kind

Der Beitrag für freiwillig versicherte Arbeitnehmer steigt von ca. 648 Euro auf ca. 667 Euro pro Monat (inklusive 75 Euro Pflege-Pflichtversicherung)!

 

  • Arbeitnehmer ohne Kind

Der Beitrag für freiwillig versicherte Arbeitnehmer steigt von ca. 657 Euro auf ca. 677 Euro pro Monat (inklusive 84 Euro Pflege-Pflichtversicherung)!

 

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