Änderungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum 01.01.2011
Allgemeiner Beitragssatz
Der Beitragssatz in der GKV liegt bei 15,5% zuzüglich 1,95% (Kinderlose ab 23 Jahre: 2,2%) für die Pflege-Pflichtversicherung. Insgesamt also 17,45% bzw. 17,7% für Kinderlose ab 23 Jahren.
Künftige Kostensteigerungen
Der Anteil des Arbeitgebers an der Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung wird bei 7,3 Prozent eingefroren.
Künftige Kostensteigerungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung werden von den Versicherten alleine durch Zusatzbeiträge finanziert.
Die Zusatzbeiträge sind unabhängig vom Einkommen und in der Höhe nicht beschränkt.
Steigende Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt am 01.01.2012 stark von 44.550 Euro (2011) auf 45.900 Euro.
Fazit
Die Änderungen haben 2012 folgende Auswirkungen auf die Beiträge:
- Arbeitnehmer mit Kind
Der Beitrag für freiwillig versicherte Arbeitnehmer steigt von ca. 648 Euro auf ca. 667 Euro pro Monat (inklusive 75 Euro Pflege-Pflichtversicherung)!
- Arbeitnehmer ohne Kind
Der Beitrag für freiwillig versicherte Arbeitnehmer steigt von ca. 657 Euro auf ca. 677 Euro pro Monat (inklusive 84 Euro Pflege-Pflichtversicherung)!