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Regelung der Jahre 2007 - 2010
Arbeitnehmer konnten nur in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt
- in drei aufeinander folgenden Jahren die jeweilige Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltsgrenze überschritten hatte
und
- wenn das Gehalt oder der Lohn auch am 01. Januar des folgenden Jahres über der Versicherungspflichtgrenze lag.
© Union Krankenversicherung - Historie
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