Einfacher Wechsel in die Private Krankenversicherung seit 2011
Arbeitnehmer können in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt
- im aktuellen Kalenderjahr die jeweilige Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltsgrenze überschritten hat
und
- wenn das Gehalt oder der Lohn auch am 01. Januar des folgenden Jahres über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Die Mitgliedschaft in der GKV endet zu diesem 31.12. nur, wenn Sie innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis über die Austrittsmöglichkeit durch die Krankenkasse Ihren Austritt erklären. Wichtig: Bitte kümmern Sie sich unbedingt noch vor dieser Austrittserklärung um die künftige Absicherung Ihrer Gesundheit.
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