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PflegeKOMPAKT, OPTIMAL, PREMIUM, SERVICE

PflegeKOMPAKT, PflegeOPTIMAL und PflegePREMIUM sind Pflegetagegeldtarife zur Ergänzung der privaten und zur sozialen Pflegeversicherung. Das Pflegetagegeld kann in 5 Euro-Stufen abgeschlossen werden.

Zusätzlich gibt es einen Baustein für Assistanceleistungen: PflegeSERVICE
PflegeSERVICE ist seit 01.04.2009 geschlossen!

Leistungen PflegeKOMPAKT, PflegeOPTIMAL, PflegePREMIUM, PflegeSERVICE

PflegeKOMPAKT:

  • Pflegetagegeld bei ärztlicher festgestellter Pflegebedürftigkeit
    Pflegestufe III: 100 % des vereinbarten Tagessatzes

PflegeOPTIMAL:

  • Einmalzahlung
    in Höhe des 60fachen Tagessatzes bei erstmaligem Eintritt der Pflegestufe II oder III
  • Pflegetagegeld bei ärztlicher festgestellter Pflegebedürftigkeit
    Pflegestufe II: 60 % des vereinbarten Tagessatzes
    Pflegestufe III: 100 % des vereinbarten Tagessatzes

PflegePREMIUM:

  • Einmalzahlung
    in Höhe des 60fachen Tagessatzes bei erstmaligem Eintritt der Pflegestufe I, II oder III
  • Pflegetagegeld bei ärztlicher festgestellter Pflegebedürftigkeit
    Pflegestufe I: 30 % des vereinbarten Tagessatzes
    Pflegestufe II: 60 % des vereinbarten Tagessatzes
    Pflegestufe III: 100 % des vereinbarten Tagessatzes

In den Tarifen PflegeKOMPAKT, PflegeOPTIMAL und PflegePREMIUM erfolgt eine Beitragsfreistellung ab Eintritt der Leistungspflicht. In Tarif PflegeSERVICE besteht diese ab Eintritt der Leistungspflicht in den Tarifen PflegeKOMPAKT, PflegeOPTIMAL bzw. PflegePREMIUM.

Es gelten die AVB/EPV-VT
der Union Krankenversicherung AG.

 

Tarifbedingungen PflegeKOMPAKT

 

Tarifbedingungen PflegeOPTIMAL

 

Tarifbedingungen PflegePREMIUM

 

Tarifbedingungen PflegeSERVICE

 

 

 

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PflegeOPTION

PflegeOPTION ist eine Anwartschaft auf den Pflegetagegeldtarif PflegePREMIUM, d. h. dass ein zeitlich begrenztes Recht darauf besteht, in den Tarif PflegePREMIUM zu wechseln.

PflegeOPTION

Während der Dauer der Option besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn aufgrund eines Unfalls Pflegebedürftigkeit eintritt; auch Pflegebedürftigkeit als kausale Folge eines Zeckenbisses wird z. B. als Unfall gewertet.

Das vereinbarte Pflegetagegeld wird dann - bis zum verbindlich vereinbarten Wechselzeitpunkt - aus Tarif PflegeOPTION geleistet und zwar in

  • Pflegestufe I: zu 30 % des vereinbarten Tagessatzes
  • Pflegestufe II: zu 60 % des vereinbarten Tagessatzes
  • Pflegestufe III: zu 100 % des vereinbarten Tagessatzes
    ab dem Tag der ärztlich festgestellten Pflegebedürftigkeit gezahlt.

PflegeOPTION kann nur abgeschlossen werden, wenn gleichzeitig der Abschluss einer privaten Rentenversicherung bei einem öffentlich rechtlichen Versicherer erfolgt.

Es gelten die AVB/EPV-VT der Union Krankenversicherung AG.

Der Bündelname für Rentenversicherung und PflegeOPTION lautet bei der Feuersozietät Berlin "Rente Plus".

 

Tarifbedingungen

 

 

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PflegePLUS

PflegePLUS ist ein Ergänzungstarif zu Pflegetagegeldtarifen.

Leistungen PflegePLUS

  • 200 Euro monatlich
    bei Feststellung der eingeschränkten Alltagskompetenz.

Die Monatspauschale wird unabhängig davon geleistet, ob die Pflegepflichtversicherung leistet.
Die SPV / PPV leistet nur, wenn "niedrigschwellige Betreuungsangebote", z. B. Teilnahme an einer Demenzgruppe, wahrgenommen werden.

Die Leistung wird weitergewährt, wenn eine Einstufung in eine der drei Pflegestufen erfolgt.

Es gelten die AVB/EPV-VT Union Krankenversicherung AG.

 

Tarifbedingungen

 

 

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PflegePRIVAT

Der Tarif PflegePRIVAT bietet zusätzliche Geld- und Serviceleistungen bei Pflegebedürftigkeit.

Leistungen PflegePRIVAT

Leistungspflicht besteht ab Eintritt in die Pflegestufe I, II oder III

  • Leistung bei Inanspruchnahme der Pflegezeit
    500 Euro pro Monat für insgesamt maximal 6 Monate, wenn nahe Angehörige der versicherten Person zur Pflege der versicherten Person Pflegezeit in Anspruch nehmen
  • Kinderbetreuung
  • einmalige Organisation von Betreuung von Kindern der versicherten Person und / oder der Pflegeperson der versicherten Person innerhalb von 24 Stunden für die maximale Dauer von 48 Stunden
  • einmalig eine Pauschale in Höhe von 250 Euro pro Kind der versicherten Person und / oder einer Pflegeperson der versicherten Person
  • Erhöhung der Pauschale auf 300 Euro pro Kind, wenn Sicherstellung der Betreuung innerhalb von 24 Stunden nicht möglich
  • Organisation der Kinderbetreuung und Pauschale für Kinder im Alter von 0 – 14 Jahren
  • Einmalzahlung in Höhe von 1.000 Euro beim erstmaligen Eintritt in eine der versicherten Pflegestufen
  • Haustierbetreuung
    Benennung und Vermittlung von Betreuungsdiensten zur Unterbringung und Versorgung von Haustieren der versicherten Person
  • Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Testamentsgestaltung
  • Benennung von Ansprechpartnern sowie Informationen (einschließlich Musterformulare) zu den Themen Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht sowie Testamentsgestaltung
  • Benennung von fachspezifischen Anwälten in der Nähe des Versicherten
  • Leistung ab Versicherungsbeginn, jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages
  • Beitragsfreistellung
    ab dem Eintritt in die Pflegestufe I, II oder III; frühestens nach Ablauf der Wartezeit

 

Tarifbedingungen

 

 

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PTE

Der Tarif PTE ist eine Ergänzung zur privaten und sozialen Pflegeversicherung inklusive Assistanceleistungen.

Leistungen PTE
Die ergänzende Pflegetagegeldversicherung nach Tarif PTE bietet Versicherungsschutz bei ärztlich festgestellter Pflegebedürftigkeit.

Der Versicherungsschutz umfasst

  • Pflegetagegeld gestaffelt nach Pflegestufe für häusliche oder teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege
  • Pflegetagegeld gestaffelt nach Pflegestufe für vollstationäre Pflege in stationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheimen)
  • Assistance-Leistungen für Vermittlungsdienste (z. B. Organisation von Fahrdiensten)
  • Assistance-Leistungen für telefonischen Informationsservice (z. B. Hilfestellung bei beantragen von Pflegegeldern)

Es gelten die AVB/EPV der Union Krankenversicherung AG.

 

Tarifbedingungen

 

 

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