Grundsätze |
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Grundsätze
Der Schutz der Persönlichkeitsrechte unserer Kunden und Geschäftspartner ist für uns von großer Bedeutung. Unabhängig von gesetzlichen Regelungen verpflichten wir uns:
- Ihre personenspezifischen Daten
- nur für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zecke zu erheben,
- nur zu übermitteln, wenn dies mit der Zweckbestimmung vereinbar ist,
- nicht länger als erforderlich personenbezogen aufzubewahren.
- nicht zutreffende oder unvollständige Daten zu berichtigen oder zu löschen
- für die notwendige Transparenz zu sorgen.
Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen
Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und
wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versichertengemeinschaft
vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren.
Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder der Betroffene eingewilligt hat.
Das BDSG erlaubt diese Verarbeitung und Nutzung stets, d.h. unabhängig von einer Einwilligung durch den Betroffenen, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.
Eine Textfassung des Bundesdatenschutzgesetz können Sie auch im Internet einsehen.
Für Fragen zum Datenschutz können Sie sich per e-Mail an unseren Datenschutzbeauftragten wenden.
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt in §4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die Angaben zu Unternehmensdaten und Vorständen entsprechend §4e verfügbar zu machen hat.
Die Datenverarbeitung ist an einen Dienstleister ausgelagert.
Einsatz von etracker
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Aus diesen Daten werden unter einem Pseudonym Nutzungsprofile erstellt. Hierzu können Cookies eingesetzt werden. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die lokal im Zwischenspeicher des Internetbrowsers des Seitenbesuchers gespeichert werden. Die Cookies ermöglichen die Wiedererkennung des Internetbrowsers.
Die mit den etracker-Technologien erhobenen Daten werden ohne die gesondert erteilte
Zustimmung des Betroffenen nicht dazu benutzt, den Besucher dieser Website persönlich zu
identifizieren und nicht mit personenbezogenen Daten über den Träger des Pseudonyms
zusammengeführt. Der Datenerhebung und -speicherung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft
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Die UKV - Union Krankenversicherung AG verwendet die Technik von etracker, um eine
statistische Analyse der Benutzung der Website zu ermöglichen. Die erzeugten Informationen über
Ihre Nutzung dieser Website dienen vornehmlich der Erstellung von Auswertungen und Grafiken zur
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Marktforschung und vor allem der Optimierung und bedarfsgerechten Gestaltung unserer Webseiten
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