Merkblatt zur DV |
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Merkblatt zur Datenverarbeitung
Vorbemerkung
Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung und Datennutzung zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.
Einwilligungserklärung
Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung und im Hinblick auf eine
sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versicherungsantrag eine
Einwilligungserklärung nach dem BDSG aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des
Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch - außer in der Lebens- und Unfallversicherung - schon
mit Ablehnung des Antrags oder durch Ihren jederzeit möglichen Widerruf, der allerdings den
Grundsätzen von Treu und Glauben unterliegt.
Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz oder teilweise gestrichen, kommt es
unter Umständen nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise
gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung und -nutzung in dem begrenzten
gesetzlich zulässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben, erfolgen.
Schweigepflichtentbindungserklärung
Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die, wie z. B. beim Arzt, einem
Berufsgeheimnis unterliegen, eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtentbindung)
voraus. In der Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung (Personenversicherung) ist daher im Antrag
auch eine Schweigepflicht-entbindungsklausel enthalten.
Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung und -nutzung nennen.
1. Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer
Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind Ihre Angaben
im Antrag (Antragsdaten) und versicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Partnernummer) und
Beitrag, Bankverbindung, Abrechnung mit Vermittlern sowie erforderlichenfalls die Angaben eines
Dritten, z. B. eines Sachverständigen oder eines Arztes (Vertragsdaten). Bei einem
Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und gegebenenfalls auch Angaben von
Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit (Leistungsdaten).
2. Datenübermittlung an Rückversicherer
Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich der
von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an
Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechende
versicherungstechnische
Angaben von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien.
Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt.
In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie
ebenfalls entsprechende Daten übergeben.
3. Datenübermittlung an andere Versicherer
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder
Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die
Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten und
Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte,
bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, eventuelle
Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum
entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu
bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen.
Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher
Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten unter
den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name und Anschrift, Art des
Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag.
4. Zentrale Hinweissysteme
Bei Prüfung eines Antrages oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung,
zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen
an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende
Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) und beim Verband der privaten Krankenversicherung e. V.
(PKV-Verband) zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung
erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur,
soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Beispiel:
Meldung von Leistungsfällen, wenn Verdacht auf Versicherungsmissbrauch besteht.
Zweck: Bekämpfung von Betrug und Aufdeckung falscher Angaben bei Antragstellung und Leistungsfällen.
5. Datenverarbeitung in und außerhalb der Unternehmensgruppe
Einzelne Versicherungsbranchen (z. B. Lebens-, Kranken-, Sachversicherung) und andere
Finanzdienst-leistungen, z. B. Kredite, Bausparen, Kapitalanlagen, Immobilien, werden durch
rechtlich selbständige Unternehmen betrieben. Um den Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz
anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen zusammen.
Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert, wie das Inkasso oder die
Daten-verarbeitung. So wird z. B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit
verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer, die Art der
Verträge, gegebenenfalls Ihr Geburtsdatum, Kontonummer und Bankleitzahl, d. h. Ihre allgemeinen
Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, werden in einer zentralen Datensammlung geführt.
Dabei sind die so genannten Partnerdaten (z. B. Name, Adresse, Kundennummer, Kontonummer,
Bankleitzahl, bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann
eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige
Partner genannt werden. Auch Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt
verbucht werden.
Die übrigen allgemeinen Antragsdaten, einschließlich der Gesundheitsdaten, sowie Vertrags-
und Leistungsdaten können an andere Krankenversicherer der Versicherungskammer Bayern (VKB) zwecks
Bearbeitung weitergegeben werden. Von den übrigen Versicherungsunternehmen der Gruppe können nur
die allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten abgefragt werden.
Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die
einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von
”Datenübermittlung”, bei der die Vorschriften des BDSG zu beachten sind.
Branchenspezifische Daten - wie z. B. Gesundheits- oder Bonitätsdaten - bleiben dagegen unter
aus-schließlicher Verfügung der Krankenversicherer.
Der Versicherer gehört zur Versicherungsgruppe Versicherungskammer Bayern (VKB) und
gehört/kooperiert über die jeweils zuständige Landesdirektion zu/mit der Versicherungsgruppe, der
diese als Unternehmen angehört.
Versicherungskammer Bayern zurzeit: Bayerische Beamtenkrankenkasse AG, Bayerische
Landesbrand-versicherung AG, Bayerischer Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft,
Bayern-Ver-sicherung Lebensversicherung AG, Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung AG,
Öffentliche Lebensversicherung Berlin Brandenburg AG, Saarland Feuerversicherung AG, Saarland
Lebensversicherung AG, Union Krankenversicherung AG, Union Reiseversicherung AG,
Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts, Versicherungskammer Bayern
Konzern-Rückversicherung AG.
Landesdirektionen zurzeit: Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband, Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung AG, Lippische Landes-Brandversicherungsanstalt, Öffentliche Lebensversicherung Braunschweig, Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg, ÖSA - Öffentliche Lebensversicherung Sachsen-Anhalt, Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse, Provinzial Nord Lebensversicherung AG, Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG - Versicherung der Sparkassen, Saarland Feuerversicherung AG, Sparkassen-Versicherung Sachsen Lebensversicherung AG, SV Sparkassen-Versicherung AG, Westfälische Provinzial Versicherung AG.
Aufgrund von Kooperationsabkommen ist die bestehende Versicherung in der AOK Voraussetzung
für die Versicherungsfähigkeit in einigen Tarifen. Zur Überprüfung und zur Betreuung erfolgt ein
Datenaustausch.
Zurzeit bestehen Kooperationsverträge mit: AOK Baden-Württemberg, AOK Bayern, AOK
Rheinland.
Daneben arbeiten unsere Versicherungsunternehmen und Vermittler zur umfassenden Beratung und
Betreuung ihrer Kunden in weiteren Finanzdienstleistungen (z. B. Kredite, Bausparverträge,
Kapitalanlagen, Immobilien) auch mit Kreditinstituten, Bausparkassen, Kapitalanlage- und
Immobiliengesellschaften und weiteren Versicherungsunternehmen zusammen.
Die Versicherungskammer Bayern und teilweise die einzelnen Landesdirektionen kooperieren mit
den
Unternehmen der Sparkassenorganisation (S-Finanzgruppe) und den Raiffeisen- und Volksbanken.
Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen Produkte und
der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kunden. So vermitteln z. B. die genannten Kreditinstitute
im Rahmen einer Kundenberatung/-betreuung Versicherungen als Ergänzung zu den eigenen
Finanzdienstleistungsprodukten. Für die Datenverarbeitung der vermittelnden Stelle gelten die
folgenden Ausführungen unter Punkt 6.
6. Betreuung durch Versicherungsvermittler
In Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsangebots
unserer Unternehmensgruppe bzw. unseres Kooperationspartners werden Sie durch einen unserer
Vermittler betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen berät.
Vermittler in diesem Sinn sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften sowie im Rahmen
der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen auch Kreditinstitute, Bausparkassen, Kapitalanlage-
und Immobiliengesellschaften und andere.
Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der Vermittler zu diesen Zwecken
von uns die für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und
Leistungsdaten, z. B. Versicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos,
Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen, sowie von unseren
Partnerunternehmen Angaben über andere finanzielle Dienstleistungen. Ausschließlich zum Zweck von
Vertragsanpassungen in der Personenversicherung können an den zuständigen Vermittler auch
Gesundheitsdaten übermittelt werden.
Unsere Vermittler verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen der
genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden sie von uns über Änderungen der
kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vermittler ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet,
die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen Verschwiegenheitspflichten (z. B. Berufsgeheimnis
und Datengeheimnis) zu beachten. Der für Ihre Betreuung zuständige Vermittler wird Ihnen
mitgeteilt. Endet seine Tätigkeit für unser Unternehmen (z. B. durch Kündigung des
Vermittlervertrages oder bei Pensionierung), regelt das Unternehmen Ihre Betreuung neu; Sie werden
hierüber informiert.
7. Weitere Auskünfte und Erläuterungen
Sie haben als Betroffener nach dem BDSG ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten
Voraus-setzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei
gespeicherten Daten.
Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den
betrieblichen Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen
auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückversicherer gespeicherten
Daten stets an Ihren Versicherer.
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