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Tarif ZahnPREMIUM

Die extrem leistungsstarke Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung für Zahnersatz, Brillen/Kontaktlinsen und Auslandsreise-Krankenversicherung

 


Vorteile:

  • Sie erhalten für Zahnersatz und Implantate zusammen mit der GKV 90% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages
  • Der größte Teil Ihrer Kosten für Brillen und Kontaktlinsen wird innerhalb von zwei Kalenderjahren übernommen
  • Sie sind im Ausland abgesichert - inkl. Krankenrücktransport

 

 

Auszeichnung:

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Tarifleistungen
 

Zahnärztliche Absicherung

Leistungen Leistungshöhe

Zahnersatz

Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate, Veneers, Inlays/Onlays, Aufbissbehelfe und Schienen (auch Knirscherschienen), Gnathologie (Funktionsanalyse und Funktionstherapie) sowie Reparaturen von bestehendem Zahnersatz

  • 90%
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des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages zusammen mit der Leistung der GKV

Ab dem vierten Kalenderjahr ist die Erstattung für Zahnersatz und Zahnbehandlung auf insgesamt 13.500 EUR in vier Kalenderjahren begrenzt.
In den ersten 3 Jahren sind im Tarif niedrigere Höchstsätze vorgesehen.

Zahnbehandlung

Parodontose- und Wurzelbehandlung, Kunststofffüllungen

  • 90%
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des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages zusammen mit der Leistung der GKV

Ab dem vierten Kalenderjahr ist die Erstattung für Zahnersatz und Zahnbehandlung auf insgesamt 13.500 EUR in vier Kalenderjahren begrenzt.
In den ersten 3 Jahren sind im Tarif niedrigere Höchstsätze vorgesehen.

Kieferorthopädie

  • 90%
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des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages zusammen mit der Leistung der GKV

Bei Behandlungsbeginn vor Vollendung des 19. Lebensjahres

Absicherung beim Optiker

Leistungen Leistungshöhe

Brillen und Kontaktlinsen

inklusive Reparaturen

  • 80%
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Erstattung von max. 200 EUR in zwei Kalenderjahren

Absicherung bei Auslandsreisen

Leistungen Leistungshöhe

Auslandsreise-Krankenversicherung

Ambulante und stationäre Behandlung inkl. Krankenrücktransport

  • 100%
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Für Auslandsreisen bis zu einer Dauer von jeweils 60 Tagen

Erstattung nach Gebührenordnungen
Arzt- und Zahnarztkosten sind nach den Grundsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bis zu den dort festgelegten Höchstsätzen erstattungsfähig.

Alle Personen ab 61 Jahren haben mit Tarif ZahnPREMIUM61 die Möglichkeit, sich leistungsgleich abzusichern.


Tarifauszüge: Stand 02.2010; Grundlage für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und der Tarif.


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